Mit der 10 Verordnung zur Anpassung der Beihilfe wird der Zeitraum für die Beantragung der Beihilfe vom 01.04.2024 an auf drei Jahre ausgeweitet. Bisher galt ein Beantragungszeitraum von einem Jahr. Mehr finden Sie hier
Mit der 10 Verordnung zur Anpassung der Beihilfe wird der Zeitraum für die Beantragung der Beihilfe vom 01.04.2024 an auf drei Jahre ausgeweitet. Bisher galt ein Beantragungszeitraum von einem Jahr. Mehr finden Sie hier